In der Regelunterstützung: • Aufwendungen für Gesundheitskosten wie Sehhilfen, Hörhilfen, Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Zahnbehandlungen • Bildungs-, Schul- oder Kindergartenaufwendungen wie Schulmaterialien, Nachhilfekosten, Medien, Besuche von Kulturveranstaltungen • Kleinanschaffungen Diese Aufwendungen dürfen nicht durch andere Transferleistungen der öffentlichen Hand abgedeckt werden. Sie sind als „Extra“ gedacht, wenn zum Beispiel noch ein Rezept Krankengymnastik gut tun würde, die Rezeptgebühr dafür aber nicht mehr bezahlt werden kann. Dieses Geld wird auch nicht mit anderen Transferleistungen verrechnet!